Fahren im Ausland
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Eine Zusammenstellung wichtiger Auslandsvorschiften für Motorradfahrer.
Wohin nur mit der Vignette
Immer wieder fragen sich Chopper-/Naked-Bike Fahrer, wohin mit dieser „klebrigen“ Vignette ohne Gefahr einer Strafe. Ein Comic-Film der Betreiberorganisation ASFINAG zeigt, wo die Vignette befestigt werden muß. Letztes Jahr war falsches Befestigen der Vignette wieder Hauptgrund der 190.000 Vignettendelikte.
Übersicht |
Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte informiert euch rechtzetig vor Auslandsfahrten über die aktuelle Bestimmungen! |
| Bußgelder in Europa | |
| Liste zum Download |
| Motorrad Verbandkasten | ||
| Laut Rücksprache mit dem Hersteller Holtaus Medical beträgt das MHD ab Werk 5 Jahre. Bis zur Auslieferung und Verkauf im Einzelhandel vergeht Zeit, die die 5 Jahre verkürzen. Bestellt habe ich bei shop.consu-med.de . Für 3,57 Euro + 4,99 Euro Versand. Bei 5 Stück umgerechnet 4,57 Euro. (haltbar über 4 Jahre). (Stand: 03/2016) Die Normen für Deutschland (DIN 13167 - 2014) und Österreich (ÖNORM V 5100) sind nicht gleich, aber ähnlich. Es wird nirgendwo erwähnt, dass in Österreich ein Verbandkasten nach DIN bzw. ÖNORM mitgeführt werden muss. Es wird lediglich davon gesprochen, dass Motorradfahrer Verbandszeug mitzuführen haben, staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet. Mit einer "deutschen Mini-Motorrad-Verbandtasche" dürften wir in Österreich auf der sicheren Seite sein. Im Auto reicht ja auch im Ausland der deutsche Verbandkasten. (recherchiert Stand: 03/2016) | ||
| Deutschland DIN 13167 | Österreich ÖNORM V 5100 | |
| Heftpflaster, starr 2,5 cm x 5 m | 1 | 1 |
| Wundpflaster, elastisch 10 cm x 6 cm | 4 | |
| Fingerverbände, elastisch 2 cm x 12 cm | 2 | |
| Fingerkuppenverbände, wasserfest 4 cm x 7 cm | 2 | |
| Pflasterstrips, wasserfest 1,9 cm x 7,2 cm Österreich 1,9 cm x 6,0 cm | 2 | 1 |
Pflasterstrips, wasserfest 2,5 cm x 7,2 cm Österreich 1,9 cm x 6,0 cm | 4 | 4 |
| Verbandpäckchen mittel, steril 8 cm x 10 cm Östereich 10 cm x 10 cm | 1 | 1 |
Verbandpäckchen groß, steril 10 cm x 12 cm Östereich 10 cm x 10 cm | 1 | 1 |
| Dreiecktücher gem. ÖNORM K 2122 | 2 | |
| Mullbinden, elastisch 8 cm x 4 m | 1 | |
| Verbandtuch mittel, steril 60 cm x 80 cm Österreich Gr. 4 | 1 | 1 |
| Einmalhandschuhe, groß | 4 | 4 |
| Rettungsdecke, silber / gold 210 cm x 160 cm | 1 | 1 |
| Hautreinigungstücher 14 cm x 19 cm | 2 | |
| Erst-Hilfe-Schere, klein | 1 | 1 |
| Broschüre "Sofortmaßnahmen" | 1 | 1 |
| Europa | |
| EU Führerschein (Quelle: ADAC) (Stand: 2013) | Der neue EU-Führerschein 2013 (Flyer zum Download) |
| Standlicht (Quelle: ADAC) (Stand: Juni 2013) | Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden. |
| Belgien | |
| Busspuren (Quelle: ADAC) | Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist. |
| Geschindigkeit (Quelle: ADAC) | Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h, auf Autobahnen 120 km/h. |
| Gruppe (Quelle: ADAC) | Auf Straßen mit durch Fahrbahnmarkierungen getrennten Fahrstreifen darf in einer Gruppe von mehr als zwei Motorradfahrern auch nebeneinander gefahren werden. Sind keine Fahrstreifenbegrenzungen vorhanden, darf die betreffende Fahrbahnhälfte nicht überschritten werden. Können entgegenkommende Fahrzeuge nicht passieren, darf nur hintereinander gefahren werden. |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Von der Helmpflicht ausgenommen sind Fahrer und Beifahrer von Motorrädern, die über Sicherheitsgurte und ein Gehäuse verfügen (z.B. BMW C1-Roller) sowie Fahrer und Beifahrer von Trikes ohne Gehäuse mit einem Leergewicht von 400 kg oder mehr. |
| Kinder (Quelle: ADAC) | Mitnahme von Kindern auf Motorrädern Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden. Sie müssen in einem hierfür geeigneten Kindersitz befördert werden. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten. |
| Parken (Quelle: ADAC) | Parken auf Gehsteigen Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber, dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen geparkt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden. |
| Schutzkleidung (Quelle: ADAC) | Motorradfahrer und deren Beifahrer müssen neben dem obligatorischen Schutzhelm auch Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Außerdem sind Stiefel oder Stiefeletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Das Fahren mit einem Sozius auf einem Kleinkraftrad und auf einem Motorrad ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist. |
Umweltzonen (Quelle: lez-belgium.be/de) (Stand November 2017) | Jede Stadt legt ihre eigenen Grenzwerte fest. Daher muss man sich in jeder Stadt separat registrieren (Registry-Sticker). Sehr kompliziert. Bitte individuell informieren. |
| Vorbeischlängeln (Quelle: ADAC) | Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen. |
| Warnwestenpflicht (Quelle: ADAC) | In Belgien gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen) |
Dänemark | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
| Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 80 km/h Schnellstraßen: 80 km/h Autobahnen: 130 km/h |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Alle Fahrer und Beifahrer von zwei- und dreirädrigen Krafträdern müssen einen Schutzhelm tragen. Fahrer und Mitfahrer von offenen vierrädrigen Kraftfahrzeugen (sog. Quads bzw. ATV) müssen während der Fahrt einen Schutzhelm tragen, wenn diese in den Fahrzeugpapieren als Kraftrad eingetragen sind. Quads/ATV´s die laut den Fahrzeugpapieren als „Pkw" zugelassen sind, unterliegen nicht der Helmpflicht. Allerdings empfiehlt sich auch in letzterem Fall das Tragen eines Schutzhelms. In Dänemark werden Quads/ATV´s generell als Pkw zugelassen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Gebührenpflichtig sind nur die Benutzung der Brücke über den Großen Belt und der Öresundbrücke nach Schweden. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Das Fahren mit einem Sozius ist auf einem Motorrad nur gestattet, wenn das Kraftrad mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist. Die Mitnahme eines Sozius auf einem Kleinkraftrad ist unzulässig. |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Deutschland | |
Kleine Kennzeichen für Motorräder (Quelle: ADAC) | Die Kraftradkennzeichen für Motorräder werden jetzt auch in den Breiten 180, 200 und 220 mm bei einer Höhe von 200 mm ausgegeben. Für alle anderen Fahrzeugbesitzer gelten weiter die alten Regeln. Wer will und die Gebühr für das schmalere Nummernschild bezahlt, erhält dieses Kennzeichen dann in der kleineren Version. |
| Stau (Quelle: ADAC) | Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen Autos hindurchschlängeln? Nein, auch wenn die Praxis meist ganz anders aussieht und die Polizei oft ein Auge zudrückt. Rein rechtlich gilt das Hindurchfahren durch Kolonnen oder Staus als verbotenes Rechtsüberholen. Es ist zudem gefährlich, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im toten Winkel leicht übersehen. Ebenfalls verboten: das Vorbeifahren am Stau über die Autobahn-Standspur. Theoretisch erlaubt ist dagegen das Linksüberholen von Fahrzeugen auf der äußersten linken Spur; doch hier bleibt meist nicht genügend Platz. |
| Tagfahrlicht (Quelle: ADAC) (Stand: Juni 2013) | Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen. Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren. |
| Wechselkennzeichen (Quelle: ADAC) (Stand: Februar 2012) | Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Möglich ist das Wechselkennzeichen für: Klasse M1 : Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Klasse L : Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW Klasse O1 : Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind: - Saisonkennzeichen - Rote Kennzeichen - Kurzzeitkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen. |
| Winterreifen (Quelle: ADAC) | Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und dreirädrige Krafträder. Dies wurde Ende 2011 in einer schriftlichen Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung nochmals erklärt. Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nicht von der jeweiligen Reifenkennzeichnung (Schneeflockensymbol) ab. Erfüllen Reifen z.B. aufgrund ihres grobstolligen Profils die obigen Eigenschaften, ist eine ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Im Ergebnis dürfte diese Verlautbarung dazu führen, dass nahezu jeder Enduro-Reifen als Winterreifen (M+S-Reifen) anzusehen ist und die Benutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weder zu bußgeldrechtlichen noch versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen wird. Was gilt für Quads? Auch Besitzer von Quads müssen Winterreifen aufziehen, wenn sie auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren wollen. Dies gilt nicht für Quads, die als land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zugelassen sind. |
| Estland | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,0 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Schnellstraßen: teils 110 km/h (max. 70 km/h für Anfänger < 2 Jahre) |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | keine |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Finnland | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 80–100 km/h Autobahn: 120 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | keine |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Frankreich | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte |
| Geschwindigkeit (Quelle: ADAC) Stand: 01.02.2018 | Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h). Ab 01.07.2018 auf zweispurigen Landstrassen nur noch 80 km/h Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren. |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen (gilt auch für Trikes und Quads). . |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Fast alle Autobahnen, verschiedene Tunnelstrecken und das Viaduc de Millau sind in Frankreich mautpflichtig. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 oder 15 |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist. |
Umweltplakette (Quelle: ADAC) Stand: 01.2017 (https://www.crit-air.fr) Stand: 11.2017 | Schutzzone Großraum Straßburg, bei Feiinstaubalarm ist eine französische Umweltplakette erforderlich, die deutsche reicht nicht aus. Gilt auch für Motorräder! Ergänzung 14 Umweltzonen mit den unterschiedlichsten Anforderungen, bitte individuell nachlesen |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Warndreieck (Quelle: ADAC) | Ab 01.01.2016 gilt auch für Motorradfahrer eine Mitführpflicht bezüglich Warnweste und Warndreieck. |
| Warnweste (Quelle: ADAC) | Ab 01.01.2016 gilt auch für Motorradfahrer eine Mitführpflicht bezüglich Warnweste und Warndreieck. |
| Großbritannien | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,8 Promille, Schottland 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 48 km/h Außerorts: 96 km/h Autobahnen: 112 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Die City-Maut in London gilt nicht für Motorräder. Ein Teil der Autobahn [ M6 ] sowie einige Brücken sind mautpflichtig. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 oder 999 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Italien | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte |
| Geschwindigkeit (Quelle: ADAC) | Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist). Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden. |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht - hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme - werden mit hohen Geldbußen geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 90 Tagen beschlagnahmt werden. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Autobahnen sind in Italien generell mautpflichtig. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Sozius (Quelle: ADAC) | Auf Motorrädern darf ein Sozius mitgenommen werden, sofern das Fahrzeug für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgelegenheit für den Beifahrer). |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Kroatien | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille, 0,00 bis 24 Jahre |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein Satz Ersatzglühlampen ist mitzuführen. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Schnellstraßen: 110 km/h Autobahnen: 130 km/h (Fahrer unter 25 Jahren: 50/80/100/110) |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Autobahnen sind in Kroatien mautpflichtig. Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel und die Brücke auf die Insel Krk. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. |
Warnwestenpflicht (Quelle: ADAC) | In Kroatien gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen) |
Lettland | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte Pflicht |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Schnellstraßen: 110 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | keine |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Litauen | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,4 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte Pflicht |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Autobahn: 110 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Keine Mautpflicht für Motorräder. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Luxemburg | |
| Anhänger (Quelle: ADAC) | Das Fahren mit Motorrad und Anhänger ist gestattet. Motorräder mit Anhänger dürfen auf Autobahnen maximal 90 km/h fahren (bei Nässe maximal 75 km/h). Innerorts gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts 75 km/h. |
| Beleuchtung (Quelle: ADAC) | Sämtliche Krafträder müssen auch tagsüber mit Licht fahren. |
| Geschwindigkeit (Quelle: ADAC) | Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h). |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Es besteht für Fahrer und Beifahrer auf sämtlichen Krafträdern Helmpflicht. Von der Helmpflicht entbunden sind angeschnallte, sich in einem „Käfig“ befindende Personen. |
| Kinder (Quelle: ADAC) | Auf Motorrädern dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht mitgenommen werden. Sie müssen groß genug sein um die Fußrasten erreichen zu können. Kinder, die auf Motorfahrrädern mitgenommen werden, müssen mindestens 8 Jahre alt und groß genug sein, um die Fußrasten erreichen zu können. Kinder unter 8 Jahren können nur unter folgenden Vorraussetzungen mitgenommen werden: Der Fahrer ist älter als 18 Jahre, es muss ein entsprechender Kindersitz vorhanden sein. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass die Füße nicht in die Speichen geraten bzw. nicht eingeklemmt werden können. Kinder, die auf Leichtmotorrädern mitgenommen werden, müssen größer als 150 cm sein oder es muss für das Kind ein entsprechender Kindersitz vorhanden sein. |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Es darf nicht mehr als eine weitere Person auf dem Fahrzeug mitgenommen werden, dabei muss der Sitz des Fahrers und des hinter ihm sitzenden Beifahrers insgesamt länger als 50 cm sein. Es müssen beiderseits Fußrasten angebracht sein. In einem Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Personen mitgenommen werden. |
| Verbandkasten (Quelle: ADAC) | Die Mitnahme eines Verbandsbeutels wird empfohlen. |
Warnwestenpflicht (Quelle: ADAC) | In Luxemburg gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen) |
Niederlande | |
| Geschwindigkeit (Quelle: ADAC) | Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 130 km/h. |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Es besteht für Fahrer und Beifahrer auf sämtlichen Krafträdern Helmpflicht (Ausnahme BMW C1-Roller: hier ist das Tragen eines Schutzhelms untersagt). Auch Fahrer und Beifahrer von Trikes und Quads unterliegen der Helmpflicht, es sei denn diese sind mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Es gibt keine speziellen Regelungen bezüglich der Beförderung von Beifahrern auf Motorrädern. |
| Norwegen | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,2 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 80 km/h Autobahnen: 90–100 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | In Norwegen sind nicht nur Autobahnen mautpflichtig, sondern auch die Benutzung mancher Landstraßen, Tunnel und Brücken sowie der Zugang zu einigen Städten. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 113 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnwestenpflicht (Quelle: ADAC) | In Norwegen gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen) |
| Österreich | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
| Geschindigkeit (Quelle: Bundeskanzleramt Österreich) (Quelle: ÖAMTC) Stand: 08.04.2016 | Für Motorräder (und PKW) gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 130 km/h. Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr Tempo 110km/h: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14). Da unser Anhänger das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhängerfahrten mit Führerscheinklasse B (nach Österreichischem Recht): innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 100 km/h. |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Es besteht für Fahrer und Beifahrer auf sämtlichen Krafträdern (auch Trikes und Quads) Helmpflicht. |
| Notruf (Quelle: Auswärtiges Amt) Stand: 01.04.2016 | 112 Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Autobahnen und Schnellstraßen sind in Österreich generell vignettenpflichtig. Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel- und Bergstrecken. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 oder 144 |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Mit Motorrädern, Kleinmotorrädern und Motorfahrrädern darf nur eine Person befördert werden, gleichgültig, ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind handelt. Der Beifahrer muss sich festhalten können und die Fußrasten erreichen. |
Verbandskasten (Quelle: ADAC) | Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln). |
| Vorbeischlängeln (Quelle: ADAC) | Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen oder Bahnübergängen, so dürfen Fahrer von Krafträdern, die später ankommen, sich an bereits anhaltenden Fahrzeugen vorbeischlängeln, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. |
| Warndreieck (Quelle: ADAC) | Die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks gilt in Österreich nur für Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu zählen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes. Einspurige Motorräder sind hiervon nicht betroffen. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Eine Warnweste ist für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben. |
Polen | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,2 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. Hinweis: Wer ein fremdes Fahrzeug führt, braucht eine beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90/100 km/h Schnellstraßen: 90/120 km/h Autobahnen: 140 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Einige Autobahnabschnitte in Polen sind mautpflichtig. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Portugal | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,2 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Schnellstraßen: 100 km/h Autobahnen: 120 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Die meisten Autobahnen in Portugal sind mautpflichtig. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Schweiz | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 80 km/h Schnellstraßen: 100 km/h Autobahnen: 120 km/h |
| Helmpflicht (Quelle: ADAC) | Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen sowie von Kleinmotorrädern müssen einen Schutzhelm tragen. Eine Ausnahme besteht für Führer und Beifahrer in geschlossenen Kabinen, auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind sowie von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h. |
| Lichtpflicht (Quelle: ADAC) (Stand: April 2014) | Seit 1.1.2014 besteht für alle Kfz und Motorräder Lichtpflicht am Tage. Ausgenommen hiervon sind Mofas, E-Bikes, Fahrräder sowie Fahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurden. Die Verwendung von Tagfahrleuchten anstelle des Abblendlichts tagsüber ist ausdrücklich zugelassen. Ein Verstoß gegen die Lichtpflicht wird mit einem Bußgeld geahndet. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Auf den meisten Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht. Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel- und Bergstrecken. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 144 |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Auf Motorrädern mit Sozius- oder Doppelsitz darf nur eine Person als Beifahrer mitfahren. Er hat rittlings zu sitzen und muss Trittbretter oder Fußrasten benutzen können. |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Slowakei | |
Warnwestenpflicht (Quelle: ADAC) | In der Slowakei gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen) |
Slowenien | |
| Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
| Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein Satz Ersatzglühlampen ist mitzuführen. |
| Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Schnellstraßen: 100 km/h Autobahnen: 130 km/h |
| Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
| Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | In Slowenien gilt Vignetten-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. |
| Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder sind von der Mitführung von Verbandsbeuteln ausgenommen. |
Warnweste (Quelle: ADAC) Stand: 01.04.2016 | Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. |
Spanien | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,5 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. Hinweis: Wer ein fremdes Fahrzeug führt, braucht eine schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Schnellstraßen: 100 km/h Autobahnen: 120 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. . |
| Ladung (Quelle: ADAC) | Mitgeführte Ladung darf seitlich nicht mehr als 50 cm und hinten nicht mehr als 25 cm überstehen |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Einsitzige Kleinkrafträder sind nicht für den Soziusbetrieb zugelassen. Das Fahren mit Sozius auf Motorrädern ist insoweit erlaubt, als es laut Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) für das betreffende Motorrad gestattet, eine entsprechende Sitzgelegenheit vorhanden und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist. |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Tschechien | |
Alkohol (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 0,0 Promille |
Beleuchtung (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. |
Dokumente (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Führerschein und Fahrzeugschein Personalausweis oder Reisepass Grüne Versicherungskarte Pflicht |
| Anhänger (Quelle: ADAC) | Das Ziehen eines Anhängers mit einem Motorrad ist grundsätzlich gestattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt außerorts sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h. |
| Beleuchtung (Quelle: ADAC) | Auch tagsüber muss an allen Krafträdern das Licht eingeschaltet sein. |
Geschwindigkeit (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Innerorts: 50 km/h Außerorts: 90 km/h Autobahnen: 130 km/h |
Helmpflicht (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. |
| Kinder (Quelle: ADAC) | Die Mitnahme von Kindern unter zwölf Jahren auf einem Motorrad ist verboten. |
Maut (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Keine Mautpflicht für Motorräder. |
Notruf (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | 112 |
| Sozius (Quelle: ADAC) | Das Fahren mit einem Sozius ist auf einem Motorrad nur gestattet, wenn das Kraftrad mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist. Zudem muss der Beifahrer mindestens zwölf Jahre alt sein. |
Verbandskasten Verbandsbeutel (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Verbandsbeutel sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Warnweste (Quelle: Louis) Stand: 01.05.2016 | Warnwestenl sind nicht zwingend vorgeschrieben. |
Ungarn | |
Warnwestenpflicht (Quelle: ADAC) | In Ungarn gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen) |